Phelios hat geschrieben:And242 hat geschrieben:Gab es bei so etwas nicht mal den Begriff Volksgut? Angeblich sollte das Alter des Stückes dabei eine Rolle spielen.
Das ist richtig. Allerdings besteht trotzdem an der Aufnahme selbst ein Urheberrecht. Anders wäre Klassik auch nicht zu vermarkten! Wenn also das WDR-Sinfonieorchester für die DGG eine Beethoven-Sinfonie einspielt darfst Du das nicht einfach sampeln - nicht wegen Beethoven, aber wegen der Rechte an dieser speziellen Aufnahme, die dann bei der DGG bzw. WDR liegen. Der Verlag allerdings muss kein Geld an irgendeinen Beethoven-Fond oder ähnliches zahlen.
also wenn ich etwas nachspiele und das dann keine soundsoviele
sekunden überschreite, ist das erlaubt, wenn ich aber original-
aufnahmen verwende, isses eben nicht erlaubt....
Ich glaub beo cold spring spielen die bestiiiimmt alles selbst ein