Fleischfresse hat geschrieben:Kleines Beispiel, der Film Can**bal. In D verboten & beschlagnahmt, kann man ihn in NL ab 16 (!) erwerben. Jeder der diesen Erguss gesehen hat kann darüber nur mit dem Kopf schütteln. Aber das ist ja nicht das Thema...
Genau das ist das Thema!
"Verboten" und beschlagnahmt ist übrigens noch lange keine Straftat. Soll sich doch jeder das anschauen, was ihm gefällt, solange bei den Dreharbeiten niemand gegen seinen Willen aktiv geworden ist.
Andersherum frage ich mich, warum Du Dir das Recht rausnehmen kannst/möchtest, einen von Dir bereits gesehenen Film als verwerflich einzustufen, während andere dann gar nicht mehr die Möglichkeit bekommen sollen, ein ähnliches Urteil zu fällen.
@simulation: Mir ist nicht ganz klar, was Du uns mit dem roten Block sagen möchtest.