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Beitragvon arbeitsdrone_544 » 13.12.2006 (18:16)

CpT_Genozid hat geschrieben:Ich fand die Zeitschrift eher mau, die Qualität der Bilder war teilweise unter aller Kanone....


Ja, stimmt schon irgendwie und von der Grammatik brauchen wir garnicht erst zu reden ;)

Gibt es die anderen Magazine eigentlich noch? X-Rated ist so als Bahnlektüre ganz nett...
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Beitragvon h3artl3ss » 11.01.2007 (15:34)

Nochmal zur Strafbarkeit.

Der § 131 des Strafgesetzbuches sieht wiefolgt aus:

(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,


wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Das bedeutet im Klartext; man darf diese Filme für den Privatgebrauch besitzen. Man darf sie sogar nach der Beschlagnahme erwerben, so lange man nicht vorhat, sie im Sinne der Nummern 1 - 3 zu verwenden. Strafbar sind somit der Verkauf, die öffentliche Vorführung und der Kauf bzw. das Vorrätig halten zu Handelszwecken.

Zu Schnittberichte.com - Wenn da jetzt irgendwelche Screenshots fehlen, dann muss das andere Gründe als den Jugendschutz haben. Der Webmaster bzw. Administrator der Seite ist jetzt ein Österreicher; auf ihn ist die Seite auch angemeldet; das heißt, der deutsche Jugendschutz interessiert die Betreiber gar nicht mehr.
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Beitragvon CpT_Genozid » 11.01.2007 (15:44)

Da fehlen eh keine, ich weiß gar nicht wo das Gerücht her kam.
Pornos und Hakenkreuze sind geblurrt, das ist alles.
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uncut filme

Beitragvon TNC » 07.02.2007 (13:30)

Tetsuo, und viele andere Filme gibts bei Tartan Video in OV und uncut

www.tartanvideo.com/

alle OVs (ausser die in Englischer Sprache) haben ausblendbare Englische Untertitel, weiters ist die Qualität der Veröffentlichungen in Bezug auf Bild und Ton meiner Meinung nach sehr gut, und bei weitem nicht zu vergleichen mit den meisten Veröffentlichungen aus diesem Genre, die es bei uns im Handel zu erwerben gibt!

ciao
tnc
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Beitragvon CpT_Genozid » 07.02.2007 (14:04)

Tetsuo sollte es sogar über Amazon geben!
JA:
http://www.amazon.de/Cyberpunk-Double-F ... UTF8&s=dvd
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Beitragvon :hansol » 08.02.2007 (12:40)

Strafbar sind somit der Verkauf, die öffentliche Vorführung und der Kauf bzw. das Vorrätig halten zu Handelszwecken.


Genau so sieht es aus. Du darfst also mit gutem Gewissen Filme wie "Cannibal Holocaust" kaufen. Dir darf sie nur niemand verkaufen! Das ist natürlich ein kleines Problem.
Selbst wenn der Verkäufer im Ausland (z.b. Österreich) sitzt, darf er keine beschlagnahmten Medien nach DE schicken.

Wie obig schon erwähnt wurde, ist das schlimmste was passieren kann, dass das Medium eingezogen wird und du es nicht wieder bekommst. Das Risiko muss man selbst abwiegen.

Man sollte noch erwähnen, dass nicht kein Film beschlagnahmt wird, sonderne in Medium!
Sprich die DVD von Label XY und nicht der Film Z.

Somit bedarf eine Neuveröffentlichung durch ein neues Label eine erneute Prüfung.
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Beitragvon CpT_Genozid » 08.02.2007 (12:49)

Sehr schön zusammengefaßt!
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Beitragvon And242 » 08.02.2007 (13:03)

:hansol hat geschrieben:Selbst wenn der Verkäufer im Ausland (z.b. Österreich) sitzt, darf er keine beschlagnahmten Medien nach DE schicken.

Und wenn ich es mir beim Händler direkt kaufe und mit über die Grenze nehme?
Oder es ein guter Bekannter direkt beim Händler kauft und mir dann zuschickt?
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Beitragvon :hansol » 08.02.2007 (13:18)

Und wenn ich es mir beim Händler direkt kaufe und mit über die Grenze nehme?
Oder es ein guter Bekannter direkt beim Händler kauft und mir dann zuschickt?


Das sind zwei gute Fragen.

Ich denke Fall #1 sollte kein Problem darstellen, da die Rechtslage ja nicht in DE sondern in Österreich liegt. Wenn dort das Medium nicht "verboten" ist - sollte dies kein Problem darstellen.

Beim Fall #2 ist dies natrülich schwieriger, denn eine Ware ab einem bestimmten Warenwert muss verzollt werden - auch wenn es ein Geschenk ist.
Es ist auch schwer nachweisbar, dass der Versand ohne einen Verkauf von statten ging.
Ich gehe daher davon aus, dass bei dem Versand das gleiche auf tritt wie bei dem "normalen" Kauf im Ausland.
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Beitragvon And242 » 08.02.2007 (18:00)

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