rohtenburg

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rohtenburg

Beitragvon .siamesiC Twin. » 03.03.2006 (14:33)

in deutschland wohl bis auf weiteres nicht zu sehen....

http://www.senator.de/Preview/Filme/Rohtenburg.php
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Beitragvon Tempest » 03.03.2006 (14:45)

klingt interessant

wieso wird es bis auf weiteres nicht zu sehen sein? (kenn mich mit der indizierung in D nur teilweise aus...)
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Beitragvon arbeitsdrone_544 » 03.03.2006 (14:57)

Hat nichts mit Indizierung zu tun. Meiwes hat wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte gegen die Ausstrahlung des Films geklagt und in zweiter Instanz Recht bekommen. Daher darf der Film derzeit nicht in Deutschland in die Kinos...
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Beitragvon Toxxiq » 03.03.2006 (14:58)

Die Anwälte des Feinschmeckers Meiwes haben den Filmstart per einstweiliger Verfügung gestoppt. Das Landgericht Kassel hatte die einstweilige Verfügung zwar abgelehnt, das Urteil ist aber vom Oberlandesgericht Frankfurt kassiert worden.

edit: 1 Minute zu langsam. :wink:

Wer Lust hat, kann sich die Zeit bis zum Filmstart ja mit dem Streifen:

Dahmer - Der Kannibale von Milwaukee

vertreiben. Der kann zumindest selbst keine einstweilige Verfügung mehr anstreben...
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Beitragvon .siamesiC Twin. » 03.03.2006 (15:42)

arbeitsdrone_544 hat geschrieben:Hat nichts mit Indizierung zu tun. Meiwes hat wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte gegen die Ausstrahlung des Films geklagt und in zweiter Instanz Recht bekommen. Daher darf der Film derzeit nicht in Deutschland in die Kinos...


stimmt. hier nochmal der pressetext:

Gericht stoppt Kannibalenfilm

Einstweiliger Verfügung gegen «Rohtenburg» stattgegeben

Der umstrittene Film «Rohtenburg» wird wohl nicht in deutsche Kinos kommen. Knapp eine Woche vor dem für 9. März geplanten Start gab der in Kassel ansässige Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main am Freitag einer einstweiligen Verfügung gegen den Psychothriller statt. Beantragt hatte sie der als «Kannibale von Rotenburg» bekannt gewordene Armin Meiwes.

Kassel (ddp-hes). Der umstrittene Film «Rohtenburg» wird wohl nicht in deutsche Kinos kommen. Knapp eine Woche vor dem für 9. März geplanten Start gab der in Kassel ansässige Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main am Freitag einer einstweiligen Verfügung gegen den Psychothriller statt. Beantragt hatte sie der als «Kannibale von Rotenburg» bekannt gewordene Armin Meiwes. Er sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Dem folgte das OLG in seiner Entscheidung.

Die kalifornische Produktionsfirma Atlantic Streamline könne sich in diesem Fall nicht auf die Freiheit der Kunst berufen, sagte der Vorsitzende Richter Bodo Nordmeier. Das Urteil ist rechtskräftig und kann nur noch mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gekippt werden. Der deutsche Filmverleih Senator AG hatte zuvor angekündigt, im Falle eines Verbots durch alle Instanzen gehen zu wollen.

Der als «Real-Horrorfilm» beworbene Streifen mit Thomas Kretschmann in der Hauptrolle, der mit 70 bis 80 Kopien in die deutschen Kinos kommen sollte, ist angelehnt an die grausige Tat Meiwes` vom März 2001. Meiwes hatte in seinem Haus im nordhessischen Rotenburg einen Berliner Ingenieur mit dessen Einverständnis entmannt, getötet, zerlegt und teilweise gegessen. Er steht deshalb derzeit in einem wieder aufgerollten Prozess wegen Mordes vor dem Landgericht in Frankfurt am Main.

Entgegen der Darstellung der Produktionsfirma orientiere sich der Film detailgenau an dem Lebensbild, den Persönlichkeitsmerkmalen und der Bluttat des «Kannibalen von Rotenburg», sagte Richter Nordmeier. Meiwes habe dem nicht zugestimmt. «Dieser Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist rechtswidrig und wiegt schwer», fügte er hinzu. Weder die Freiheit der Kunst noch die Freiheit der Berichterstattung durch Film könnten die Rechte eines Menschen überlagern, der unfreiwillig zum Thema eines Horrorfilms gemacht werde.

Nach dem Urteil des OLG darf der Film in Deutschland nicht vorgeführt, als DVD verkauft oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Meiwes` Anwälte wollen nun in einem nächsten Schritt auch die internationale Verbreitung verhindern.

Rechtsanwalt Harald Ermel kündigte zudem die Prüfung rechtlicher Schritte gegen das Lied «Mein Teil» der Rockband Rammstein und den Film «Dein Herz in meinem Hirn» von Rosa von Praunheim an, die sich ebenfalls auf den Fall des «Kannibalen von Rotenburg» stützen. Er wies Vorwürfe zurück, dass es seinem Mandanten bei den Klagen ums Geld gehe. «Wir haben von Atlantic Streamline Geld geboten bekommen», sagte Ermel. «Das wollten wir nicht, wir wollen eine wahrheitsgemäße Darstellung.»

Deshalb habe Meiwes die Firma Stampfwerk in Hamburg mit der Produktion eines Dokumentarfilms beauftragt, ohne sich dafür bezahlen zu lassen. Ziel sei eine journalistische und psychologische Aufarbeitung. Der Film «Rohtenburg» zeichne dagegen ein falsches und verleumderisches Bild: «Da wird Herr Meiwes am Ende als bestialischer Mörder dargestellt, der wahllos auf einen Menschen einsticht.»

(ddp)

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Beitragvon MINOR » 03.03.2006 (17:09)

.siamesiC Twin. hat geschrieben: Der Film «Rohtenburg» zeichne dagegen ein falsches und verleumderisches Bild: «Da wird Herr Meiwes am Ende als bestialischer Mörder dargestellt, der wahllos auf einen Menschen einsticht.»


der arme Psychopath. so hat er das nie gewollt...
mir kommen die Tränen
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Beitragvon .siamesiC Twin. » 03.03.2006 (17:20)

MINOR hat geschrieben:der arme Psychopath. so hat er das nie gewollt...
mir kommen die Tränen


:lol:
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Beitragvon simulation » 04.03.2006 (12:26)

wäre ja schade wenn das gute stück jetzt weggeschlossen würde... wenn mal eine kopie zufällig in eine tauschbörse rutschen würde, wäre zumindest die verbreitung geregelt :lol:
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Beitragvon Tempest » 04.03.2006 (12:42)

arbeitsdrone_544 hat geschrieben:Hat nichts mit Indizierung zu tun. Meiwes hat wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte gegen die Ausstrahlung des Films geklagt und in zweiter Instanz Recht bekommen. Daher darf der Film derzeit nicht in Deutschland in die Kinos...

merci
betrifft das nur deutschland?

MINOR hat geschrieben:der arme Psychopath. so hat er das nie gewollt...
mir kommen die Tränen

*lol*
der arme...
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Beitragvon =H[a]µ/N?~Z= » 04.03.2006 (12:47)

Ich finde den Werbeslogan auf den Plakaten so prima: " Manche Geschichten sollten nie erzählt werden". :lol: Da konnte das Gericht gar nicht mehr anders entscheiden. :P

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Beitragvon And242 » 04.03.2006 (12:48)

simulation hat geschrieben:wäre ja schade wenn das gute stück jetzt weggeschlossen würde... wenn mal eine kopie zufällig in eine tauschbörse rutschen würde, wäre zumindest die verbreitung geregelt :lol:

Meiwes hat das nicht anders verdient, für Senator und die ganze Filmcrew finde ich es allerdings schade.
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Beitragvon -=tribe of ihadh=- » 04.03.2006 (13:35)

Ich weiss ja nicht, ich weiss ja nicht... Ich will ja jetzt nicht fuer den Meiwes in die Bresche springen, aber allgemein erkenne ich den Einwand ein und kann die Entscheidung des Gerichtes nachvollziehen (was nicht bedeutet, dass ich der selben Ansicht bin). Weil er den Lulumann eines anderen gegessen hat, ist er ja nicht vogelfrei und hat immer noch fast die selben staatsbuergerlichen Rechte wie wir...
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Beitragvon =H[a]µ/N?~Z= » 04.03.2006 (14:13)

Sehe ich ähnlich. *lob* Immerhin war von der Aktion kein Außenstehender betroffen, sondern die zwei Gestalten haben ihre Neigungen einvernehmlich im stillen Kämmerlein ausgelebt. Daß Mutti Staat da böse guckt, ist ja klar, aber ich würde den Meiwes auch nicht auf eine Stufe stellen mit manch anderer Gestalt.
Das Urteil ist schon okay, der Film ist arg plump, und wer vorher nicht mal die Rechtslage erörtert, darf die Kosten erstmal behalten. :wink:
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Beitragvon And242 » 04.03.2006 (16:14)

Jetzt werde gerade zwei Dinge vermischt. Zum einen die Tat selbst und zum anderen die Persönlichkeitsrechte.

Zählen die Persönlichkeitsrechte eigentlich noch bei Meiwes?
Es besteht doch inzwischen ein öffentliches Interesse an seiner Person. Und wenn er veruteilt ist (kenn jetzt nicht den genauen Stand) und es sich dabei zum Beispiel um eine "Art" Dokumentarfilm handelt, dann sieht die Sachlage doch ohnehin anders aus.
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Beitragvon haiwire » 04.03.2006 (16:24)

das urteil ist ein absoluter witz und wird aller voraussicht nach größere einschnitte bezüglich verarbeitung realer hintergründe in filmen und büchern bedeuten. irgendeiner, der klagt, findet sich immer.
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