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BeitragVerfasst: 17.02.2006 (19:24)
von Verstoerungswahn
And242 hat geschrieben:
Prinzipiell ist alles prollige scheiße!


Prinzipiell ist alles, was prollig ist, scheiße

oder

Prinzipiell ist alles scheiße, und zwar prollige


:lol: :roll:

BeitragVerfasst: 17.02.2006 (22:47)
von haiwire
And242 hat geschrieben:
Lagen die CDs frei herum? Oder wie konnten sie die sonst sehen? Ohne Durchsuchungsbeschluss geht das gar nicht. Habt Ihr bei Euch da unten andere Gesetze? Wie sieht es mit Schadensersatz aus?

Also ehrlich, die Geschichte ist ein guter Joke! :lol:


tja herr schlau, weit verfehlt. kann sein, dass ich als mündiger bürger versagt habe, aber mir war bis dato nicht bekannt, dass die herren einen durchsungsbeschluss fürs auto brauchen. schadensersatz wofür? weißt doch, dass man gewisse parties als "privatveranstaltung" deklariert, wie will ich da einen verlust in zahlen angeben, hab ja wie gesagt alles wieder unversehrt zurückbekommen. andere leute werden vom sek wegen eines missvertändnisses zu kleinholz verarbeitet und kriegen kein schmerzensgeld...

BeitragVerfasst: 18.02.2006 (0:18)
von And242
Die Aussage steckte bei mir nur im letzten Satz. Die vorherigen Sätze waren eigentlich belanglos.

BeitragVerfasst: 19.07.2006 (22:09)
von -=tribe of ihadh=-
*rofl*

"To see how I do constantly discriminate on a gay to gay basis and for a more comprehensive list of my prejudices, as well as the answers to a few other FAQs please view:

>>http://gaydar.co.uk/roehm

Unfortunately, to see pictures of me in action (so all those bi-curious str8 guys know what they would be letting their lips in for) you'll have to subscribe to the site in question. In the meantime, I hope you've all had a Happy Eostra getting stuck into plenty of buns and that your lips have never been far from being wrapped around an egg or 2. I've devoured quite a few this weekend.
Douglas P."

Und das findet man wohl in diesem Profil:
Bild

Hier gefunden:
http://lichttaufe.de/lichttaufe/index.p ... =15&page=1

BeitragVerfasst: 19.07.2006 (22:25)
von sex machine
-=tribe of ihadh=- hat geschrieben:Hier gefunden:
http://lichttaufe.de/lichttaufe/index.p ... =15&page=1

*rofl* *gaga*
Die Diskussion ist ja der "Brueller". Irgendwie doch anders als Krachcom, aber "zur Sache" geht`s da auch... 8)

BeitragVerfasst: 27.07.2006 (4:54)
von reduktor
auf dem index stehen bedeutet für besagte dij scheibe sicherlich gar nichts. aber kommt eine neue platte auf den index sieht es schon anders aus. eine scheibe, die nicht öffentlich erwähnt werden darf und auch beim händler nicht sichtbar ausgelegt werden darf, wird sich schlecht verkaufen. wie auch, wenn keiner weiß, dass sie existiert?
in einigen fällen wird es sich rumsprechen und man muss den dealer halt danach fragen. in anderen eben nicht. und das kann einem kleinlabel mitunter finanziell das genick brechen...

kommt bei printprodukten sicher häufiger vor als bei tonträgern. vor allem, da tonträger immer auch international vertrieben werden.

und wie schnell ein laden staatlich dichtgemacht werden kann hat man ja bei Alpha Comic/Edition Kunst der Comics gesehen.

BeitragVerfasst: 07.01.2007 (14:47)
von audio
Brown Book ist nun auch indiziert und steht auf der B-Liste.


Edit: Quelle ist bpjm.com

BeitragVerfasst: 07.01.2007 (15:20)
von And242
Gibt es etwas ausführlichere Angaben dazu? (Begründung, Quelle)

BeitragVerfasst: 07.01.2007 (16:15)
von haiwire
ich tippe mal aufs horst wessel lied...
cool, dass das die prüfstelle nach fast 20 jahren mitbekommen hat, anscheinend hören die sich die platten nicht sehr genau an.

BeitragVerfasst: 07.01.2007 (16:45)
von And242
Würde mich mal interessieren, wie die überhaupt vorgehen. Im großen und ganzen werden die sicher auf Hinweise angewiesen sein.

BeitragVerfasst: 07.01.2007 (18:03)
von Tardive Dyskinesia
And242 hat geschrieben:Würde mich mal interessieren, wie die überhaupt vorgehen. Im großen und ganzen werden die sicher auf Hinweise angewiesen sein.


Schau mal hier!

http://www.medienzensur.de/seite/instan ... #indiz_ver

BeitragVerfasst: 07.01.2007 (18:48)
von And242
Jetzt stellt sich eigentlich nur noch die Frage, was eine Indizierung für einen Sinn macht. Ist D**th In June also nur für Jugendliche gefährlich?

BeitragVerfasst: 07.01.2007 (21:28)
von UNTERDRUCK
Ich nehme mal an "B-Liste" bedeutet hier "Beschlagnahmung"-Liste, was bedeuten würde, dass dies keine Indizierung ist, sondern eben eine Beschlagnahmung.

Beschlagnahmungen sind zwar im BPJM Bericht gelistet, fallen jedoch nicht in deren Aufgaben. Beschlagnahmen und Einziehungen von Medien gehören nicht zum Tätigkeitsbereich der Bundesprüfstelle. Sie sind Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden.

Wahrscheinlich werden diese dem Bericht der Vollständigkeit halber angefügt um Händler entsprechend zu informieren.

Beschlagnahmte Artikel darf man jedenfalls nicht besitzen und auch nicht vertreiben. Volljährigkeit ist hier irrelevant.

Wenn die Platte also wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) - anzunehmender Weise in diesem Fall der SS Totenkopf, bzw das Horst Wessel Lied - zur Beschlagnahmung freigegeben ist, dann kann man sich eine Strafanzeige diesbezüglich einfangen.
Konkret: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
Beim Vertrieb könnte u.U. sogar §130 StGB (Volksverhetzung) greifen.

BeitragVerfasst: 07.01.2007 (22:57)
von And242
Dann könnte ich die Logik nachvollziehen. Wobei ich mir sicher bin, dass der Besitz eines beschlagnahmten Artikels nicht unbedingt strafbar ist.

Auszüge aus dem bpjm.com-Forum:
Auch eine Frage die sehr oft gestellt wurde betrifft den Besitz von beschlagnahmten Trägermedien und der daraus resultierenden Strafbarkeit.

Genaugenommen ist der Besitz von beschlagnahmten Trägermedien nicht strafbar, sofern nachgewiesen werden kann, dass man solch ein Medium vor dem Beschlagnahme Datum erworben hat.

Handelt es sich um Kinderpornografie, so ist diese generell strafbar.
(Das dürfte aber wohl jedem klar sein)

Der Besitz von Raubkopien (auch Bootlegs genannt) ist ebenfalls strafbar, da hier gegen geltendes Urheberrecht verstoßen wird.
Inwiefern es sich um eine Raubkopie handelt, sei dahingestellt.

Anders als bei einem z.B. nach §131 StGB beschlagnahmten Mediums, kann bei einer Raubkopie kein Eigentumsrecht gelten.
Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt/sicherstellt jene Raubkopien bereits auf Verdacht, unabhängig ob der Inhalt strafbar ist oder nicht.


[...]


Der Besitz ist erlaubt (131) aber die Polizei ist berechtigt diese Medien beim auffinden einzuziehen und zu vernichten.


[...]


Mir ist ein Fall bekannt, da wurde, nachdem die Beamten bei einer Hausdurchsuchung alles sichergestellt hatten, Beschwerde gegen diese Maßnahme eingeleitet, wonach es dann zu einer Verhandlung kam und der Richter entschied, dass die Filme (mit sämtlichen nach §§ 131, 184 III beschlagnahmten Kassetten) wieder herauszugeben waren.

Bei unserer Videothek ist auch eine ehemaliger StA Kunde, mit dem man sich hierüber hervorragend und auch sachlich unterhalten kann. Seine (den meisten wohl unbekannte) Meinung dazu war, dass man einfach nicht alles schlucken darf und nach einer Beschlagnahme unbedingt Einspruch einlegen muss, um seine Sachen wieder zu bekommen.

Macht man das nicht, wird meist das Verfahren vom StA eigestellt, wenn man sich im Gegenzug mit der Beschlagnahme der Medien einverstanden erklärt. (Was wohl die meisten auch machen, ist aber ungeschickt)

Das ganze trifft natürlich nur für Medien zu, bei denen der private Besitz straffrei ist.


[...]