D**th In June in Deutschland indiziert ???

alles was nicht woanders reinpaßt

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Beitragvon CpT_Genozid » 08.01.2007 (11:16)

UNTERDRUCK hat geschrieben:Ich nehme mal an "B-Liste" bedeutet hier "Beschlagnahmung"-Liste, was bedeuten würde, dass dies keine Indizierung ist, sondern eben eine Beschlagnahmung.

Beschlagnahmungen sind zwar im BPJM Bericht gelistet, fallen jedoch nicht in deren Aufgaben. Beschlagnahmen und Einziehungen von Medien gehören nicht zum Tätigkeitsbereich der Bundesprüfstelle. Sie sind Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden.

Wahrscheinlich werden diese dem Bericht der Vollständigkeit halber angefügt um Händler entsprechend zu informieren.

Beschlagnahmte Artikel darf man jedenfalls nicht besitzen und auch nicht vertreiben. Volljährigkeit ist hier irrelevant.

Wenn die Platte also wegen §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) - anzunehmender Weise in diesem Fall der SS Totenkopf, bzw das Horst Wessel Lied - zur Beschlagnahmung freigegeben ist, dann kann man sich eine Strafanzeige diesbezüglich einfangen.
Konkret: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
Beim Vertrieb könnte u.U. sogar §130 StGB (Volksverhetzung)
greifen.



IST QUATSCH!
Bis auf Kinderpornografie etc darf man auch beschlagnahmte Tonträger, DVD's etc. besitzen!
www.bpjm.com (hatten wir schon mal, aber anscheinend hats keiner gelesen)

Und Indizierung (B) ist KEINE Beschlagnahmung!
Ist zwar kaum moch ein Unterschied, aber Bürokratisch gesehen etwas völlig anderes :)
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Beitragvon And242 » 08.01.2007 (12:40)

Wie Du sicherlich in meinem vorherigen Beitrag gelesen hast, sind sie sich auf der aufgeführten Seite auch nicht ganz sicher.
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Beitragvon Goat93 » 08.01.2007 (13:34)

Beschlagnahmte Artikel darf man jedenfalls nicht besitzen und auch nicht vertreiben


Jeder darf 1 Exemplar besitzen, sobald man mehr wie 1
Exemplar besitzt, so wird einen Verbreitung vorgeworfen.

Sobald es allerdings zu einer Hausdurchsuchung kommt, wird
das Objekt einbehalten, man bekommt es also an sich nicht wieder
(außer eine Person im Verfahrensprozess leitet das ein, ist sehr
oft schon vorgekommen).
Es ist zudem unterschiedlich ob der Tonträger dann im verfahren
benutzt wird oder nicht. Wenn es sich um eine Aufhetzerische
Sache (z.B Landser) handelt, kann es eher passieren wie bei
einer D**th In June, die wohl eher unter den Tisch fällt.

Solange man allerdings keine Hausdurchsuchung bekommt, was
man wiederum nur bei Tatbestand des Auffallens bekommt, dann
ist es sowieso hinfällig.

Es ist schon alles (un)mögliche vorgekommen. Einigen hat man
nichtmal Indizierte Tonträger/Filme angehangen und man mußte
/sollte dafür Strafe zahlen, anderen hat man ihre komplette
RAC Sammlung vollständig und ohne weiteres zurückgegeben.
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Beitragvon And242 » 08.01.2007 (13:52)

Goat93 hat geschrieben: Einigen hat man
nichtmal Indizierte Tonträger/Filme angehangen und man mußte
/sollte dafür Strafe zahlen, ...

Gibt es dafür ein Beispiel?
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Beitragvon Tardive Dyskinesia » 08.01.2007 (14:01)

CpT_Genozid hat geschrieben:Und Indizierung (B) ist KEINE Beschlagnahmung!
Ist zwar kaum moch ein Unterschied, aber Bürokratisch gesehen etwas völlig anderes :)


Richtig! Diese Liste ist im Prinzip nur eine Empfehlung der BPjM an die Gerichte,
welche dann eine Beschlagnamung anordnen können!

Ist auch alles recht gut bei http://www.medienzensur.de erklärt,
finde ich jedenfalls.
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Beitragvon Goat93 » 08.01.2007 (17:00)

And242 hat geschrieben:
Goat93 hat geschrieben: Einigen hat man
nichtmal Indizierte Tonträger/Filme angehangen und man mußte
/sollte dafür Strafe zahlen, ...

Gibt es dafür ein Beispiel?


Im netz weiß ich es nicht, bei nem bekannten schon :?
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Beitragvon And242 » 08.01.2007 (18:09)

Darfst gerne Details nennen (Natürlich ohne Namen)
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Beitragvon Goat93 » 08.01.2007 (19:50)

keine großen details, der hat ne durchsuchung gehabt, alles mitgenommen,
liste was strafbestand bekommen und anzeige, ind er liste waren#
einige sachen die nicht indiziert sind, aber halt nicht gerad nett
sind.
trick daran ist, das die die Listensachen dann hätten als Indizierung
weiter beantragen können.

:?

Naja, Anwalt ist Hilfreich wenner gut ist 8)
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Beitragvon simulation » 16.01.2008 (10:44)

Goat93 hat geschrieben:Tatbestand des Auffallens


war das ironisch gemeint, oder ist inzwischen schon das auffallen strafbar in deutschland? würde mich unter *dolf* schäuble *dolf* nichtmal mehr wirklich wundern :(
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Beitragvon Goat93 » 16.01.2008 (11:10)

Ich glaub 60% oder 70% aller Hausdurchsuchungen werden wegen
"Auffälligkeit der Person" durchgeführt. Also weit mehr wie die Hälfte
aller Durchsuchungen. Die wenigsten haben wirklich einen
Terroristischen oder Organisatorisch Kriminellen Hintergrund.
Gab dazu letztens auch irgendwo wieder nen Bericht drüber,
das ganz viele sogar überhaupt keinen Sinn ergeben....

Wichtig für die Staatsanwaltschaft ist allerdings, was sie dann vorfinden,
wenn da irgendwie verwertbare Sachen sind, dann versuchen sie
es oftmals eben damit...

Das richtig Fiese ist allerdings (übrigends beim Zoll genauso) das sie
dadurch erst vieles auf dem Index bekommen, was vorher nicht
indiziert war...
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Beitragvon And242 » 16.01.2008 (11:23)

Dazu hatte ich gerade ein Thema eröffnet, siehe auch [hier]

Wie stand es da noch so schön: Erst einmal dürfen und machen sie alles, aber man hätte ja das Recht sich hinterher darüber zu beschweren.

Was ich jedem auch nur empfehlen kann. Am besten noch mit einem Anwalt einen Zivilprozess anstreben.

P.S.: Seid Euch sicher, sie werden bei einer Hausdurchsuchung immer etwas finden!
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Beitragvon sex machine » 16.01.2008 (11:43)

Wobei "Auffaelligkeit" natuerlich schon`ne tolle Sache ist.
:lol:
Wer`nen langen Mantel traegt, der ist sicherlich`n Exhibitionist oder`n Kinderficker. Wer`nen Aktenkoffer traegt, der will grad Beweismaterial wegschaffen. "Randgruppen-Angehoerige" fallen eh auf. Es fallen noch nicht einmal Frauen, Behinderte oder Rentner (in Italien soll ja wohl jeder zweite Mann ueber 70 mit Drogen dealen) durch`n Rost.

Die Auffaelligsten sind aber noch immer die Zivi-Bullen. Die rieche ich 35 Meilen gegen den Wind. Wenn zwei Maenner (mit Schnauzbart natuerlich) tagsueber in einem kleinen PKW unterwegs sind - nun, ja...
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Beitragvon simulation » 16.01.2008 (12:51)

wenn man die schnüffelnde staatsgewalt erstmal am arsch hat, wird man die ja auch nicht mehr los. es gab in berlin an der volksbühne eine gesprächsrunde mit 4 leuten, die im zusammenhang mit der 'militanten gruppe (mg)' längere zeit überwacht wurden (plus umfeld, man rechnet so 50 leute pro person, also etwa jeden bekannten, freund, verwandten. das hochgerechnet auf 40 verdächtige, die es in dem zusammenhang gab, sind mal eben 2000 überwachte personen).

die 'mg' wurde als "terroristische vereinigung" eingestuft, nachdem es sachbeschädigungen mit u.a. antimilitaristischem hintergrund und deutliche position gegen stadtumstrukturierung, yuppisierung von bezirken etc. gab.

die leute wurden mit haarsträubenden begründungen eingeknastet ('der beschuldigte sozialwissenschaftler verwendet wörter wie "gentrification", die auch in den bekennerschreiben der "mg" vorkommen'; 'die person ist intelektuell in der lage, die vergleichsweise anspruchsvollen bekennerschreiben verfasst zu haben' etc.).

ich hab es bisher nur auszugsweise gesehen, es haben jedenfalls alle betroffenen berichtet, dass überwachung immer so läuft, dass dir entweder etwas nachgewiesen werden kann, oder der verdacht sich nicht erhärtet hat, in letzterem fall ist es aber IMMER so, dass der verdacht auch NICHT ausgeräumt werden kann und die überwachung immer fortgesetzt wird. man bleibt einfach für immer verdächtig.

aber wir haben ja inzwischen vorratsdatenspeicherung, da wird dann einfach jeder rundumüberwacht und alles wird gut, schliesslich sind wir alle verdächtig.

einen mitschnitt kann man sich beim ccc runterladen: wir sind alle terroristen
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Beitragvon And242 » 16.01.2008 (13:04)

Ich weiß gar nicht, was Ihr wollt. Wer nichts falsches machen tut, der hat auch nichts zu befürchten *rofl*

Den Begriff "gentrification" musste ich bei wikipedia eingeben. Wahrscheinlich war das schon ein Fehler. Wenn es gleich klingelt werde ich nicht aufmachen.
Oder besser noch: Ganz laut rufen: "Ich bin nicht da!"

P.S.: Lange Mäntel stehen seit kurzem auch für Amokläufer
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Beitragvon simulation » 16.01.2008 (14:14)

And242 hat geschrieben:Den Begriff "gentrification" musste ich bei wikipedia eingeben. Wahrscheinlich war das schon ein Fehler.


auf den sozialwissenschaftler sind die bullen gekommen, indem sie "gentrification" bei google gesucht haben. kein witz.
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