Das macht pro Tag im Schnitt 2,4 Beiträge seit der Anmeldung vor 808 Tagen...
Nicht viel online? Das hieß bei mir früher 2-3 mal in der Woche nach Mails schauen...
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mundkrach hat geschrieben:was kostet so was überhaupt im monat?
Eternal Soul hat geschrieben:And242 - Beiträge: 1937
Seelensturm hat geschrieben:Das macht pro Tag im Schnitt 2,4 Beiträge seit der Anmeldung vor 808 Tagen...
Nicht viel online? Das hieß bei mir früher 2-3 mal in der Woche nach Mails schauen...
DarkAmbient hat geschrieben:
Und zwar, um auf auf mein bescheidenes kleines Web-Radio aufmerksam zu machen, das seit heute offiziell sendet:
mundkrach hat geschrieben:da mach ich auch ein radio sender. Und den ganzen tag läuft nur "runzelstirn & gurgelstock"
DarkAmbient hat geschrieben:man kann natürlich auch direkt vom Originalmedium abspielen, was aber für einen 24h-Betrieb unpraktikabel ist, weil man innerhalb von 3 Stunden höchstens 3 Titel vom selben Album bzw. 4 Titel vom selben Künstler spielen darf (was strikt gesehen z.B. bedeutet, dass man Sinfonien nur auszugsweise Spielen dürfte).
mundkrach hat geschrieben:ich habs schon
www.stream24.org
da mach ich auch ein radio sender. Und den ganzen tag läuft nur
"runzelstirn & gurgelstock"
And242 hat geschrieben:DarkAmbient hat geschrieben:man kann natürlich auch direkt vom Originalmedium abspielen, was aber für einen 24h-Betrieb unpraktikabel ist, weil man innerhalb von 3 Stunden höchstens 3 Titel vom selben Album bzw. 4 Titel vom selben Künstler spielen darf (was strikt gesehen z.B. bedeutet, dass man Sinfonien nur auszugsweise Spielen dürfte).
Ist das nicht eigentlich eine Sache, die nur für den Sony oder Bohlen Dreck gilt!?
6. Verhinderung des Scannens und Aufnehmens des Programms
Sofern es nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, muss der Webcaster im Markt allgemein erhältliche, effektive technische Maßnahmen einsetzen, die darauf abzielen, zu verhindern, dass:
(a) der Empfänger der übertragung oder jede andere Person das Programm des Webcasters allein oder zusammen mit weiteren übertragungen anderer Webcasters automatisch scannen kann, um so bestimmte Musikaufnahmen aus den Programmen herauszufiltern; und
(b) der Empfänger der übertragung Vervielfältigungen der Musikaufnahmen herstellen kann (mit Ausnahme technisch bedingter, vorübergehender Vervielfältigungen).
7. Unterstützung technischer Maßnahmen
Der Webcaster soll technische Maßnahmen unterstützen, die von Tonträgerherstellern eingesetzt werden, um ihre Musikaufnahmen zu identifizieren und zu schützen, und darf diese nicht stören, sofern diese technischen Maßnahmen von dem Webcaster ohne substanzielle Kosten und ohne spürbare Beeinträchtigung des übertragenen Signals mit übertragen werden
können.
Für die GEMA bezahle ich pro Monat 26,75 ? (Tarif bis 25 Slots). Wenn man seine Sendezeiten einschränkt und entsprechend Füllstoff sendet, kann man diesen Betrag entsprechend verkleinern.
And242 hat geschrieben:DarkAmbient hat geschrieben:man kann natürlich auch direkt vom Originalmedium abspielen, was aber für einen 24h-Betrieb unpraktikabel ist, weil man innerhalb von 3 Stunden höchstens 3 Titel vom selben Album bzw. 4 Titel vom selben Künstler spielen darf (was strikt gesehen z.B. bedeutet, dass man Sinfonien nur auszugsweise Spielen dürfte).
Ist das nicht eigentlich eine Sache, die nur für den Sony oder Bohlen Dreck gilt!?
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