Hab noch vergessen, das Wort Luxusschlitten einzubauen.
(Den sich allerdings auch ein Einarmiger leisten könnte.)Aber zu Deiner Frage, mein Arbeitskollege hat einen künstlichen Darmausgang und deshalb einen Wert von über 60%. Er darf diese Parkplätze nicht nutzen.
...Grundsätzlich reicht es nicht aus, wenn ein grün-brauner Schwerbehindertenausweis im Fahrzeug ausliegt ? es muss der genannte blaue Sonderparkausweis ausliegen...
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Quelle bzw. mehr>
Komisch finde ich nur, dass auch Blinde so einen Ausweis bekommen. (Denen würde ich noch nicht einmal einen Führerschein geben

)