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neues Urteil zum Thema Sampling

BeitragVerfasst: 20.11.2008 (14:19)
von white room
unten eine Pressemitteilung von heute zu einer Entscheidung des
Bundesgerichtshofs (BGH) zum Recht auf Sampling. Geklagt hatte
Kraftwerk, es geht um einen Ausschnitt aus "Trans Europa Express"
("Metall auf Metall"). Für Euch dürften die vom BGH genannten Grundsätze
nicht ganz ohne Bedeutung sein. Allerdings muss nun das Landgericht
Hamburg noch einmal neu über die Berufung verhandeln.





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BeitragVerfasst: 20.11.2008 (17:30)
von dcp
Da zeigt sich wieder einmal was passiert wenn Personen, die von einem Thema nicht die geringste Ahnung haben, über grundlegende Fragen zu diesem Thema zu Entscheiden haben. Ich glaube nicht, das sich irgendein Richter der BGH auch nur im geringsten darüber klar ist, das das den massivsten Flurschaden der moderneren Musikgeschichte bedeutet. Nunja, spätestens dann wird er's wissen, wenn nach dem endgültigen Urteil eine ungleubliche Klagewelle über die Gerichte hereinbricht, die zum Beispiel die Klagewelle der Abzock... ähem Abmahnanwälte nurmehr wie ein laues Lüftchen aussehen lässt...

BeitragVerfasst: 20.11.2008 (17:48)
von Goat93
ich glaub kraftwerk mögen sabrina setlur einfach nicht :lol:

wegen 2sekunden :shock:

BeitragVerfasst: 20.11.2008 (18:00)
von And242
Wenn man selbst nichts mehr rausbringt, muss man wohl der nächsten Generation ans Bein pinkeln.

Was ist denn, wenn man zufällig etwas nachspielt? Ich denke da mal an folgendes Thema. Da wurde ja nicht gerade wenig spekuliert, von wem das Original stammt.

BeitragVerfasst: 20.11.2008 (18:15)
von Goat93
And242 hat geschrieben:Wenn man selbst nichts mehr rausbringt, muss man wohl der nächsten Generation ans Bein pinkeln.

Was ist denn, wenn man zufällig etwas nachspielt? Ich denke da mal an folgendes Thema. Da wurde ja nicht gerade wenig spekuliert, von wem das Original stammt.
es gibt keine zufälle 8) :lol:

BeitragVerfasst: 20.11.2008 (18:38)
von thedi
Dazu:

http://www.ksta.de/html/artikel/1227106707012.shtml

Im Synthesizer Forum wird auch schon fleissig diskutiert, allerdings eher mit einem positiven Grundtenor - den würde ich nämlich aufgrund dieses Urteils auch sehen, denn: Sampling ist damit im kreativen Kontext grundsätzlich legitimiert.

BeitragVerfasst: 20.11.2008 (18:50)
von sex machine
Goat93 hat geschrieben:ich glaub kraftwerk mögen sabrina setlur einfach nicht :lol:

wegen 2sekunden :shock:

Koennen sich die alten Herren nicht mit ihr aussergerichtlich einigen??? :D :D :D (und 5 Euro in die Chauvi-Kasse, kling-klang)
Nee, im Ernst: die sind wahrscheinlich einfach sauer, dass sie damals bei Africa Bam-Dingsbums leer ausgegangen sind...

BeitragVerfasst: 20.11.2008 (19:13)
von And242

Wirft bei mir wieder Fragen auf, oder denke ich wieder einmal um zu viele Ecken?

Das sogenannte "Sampeln" von Musikstücken ist juristisch grundsätzlich zulässig. ... Eine Zustimmung des Urhebers ist nicht erforderlich, wenn daraus ein eigenständiges Werk entsteht, das sich von der ursprünglichen Tonsequenz deutlich unterscheidet, entschied das Karlsruher Gericht am Donnerstag. Allerdings dürfen weder Melodien "geklaut" werden noch Tonfolgen oder Klänge, die der Künstler ohne Probleme selbst einspielen könnte.

Ich darf also alles von Band einspielen, wenn ich zu blöd bin, es mir selbst zu machen? Ein Hoch auf die Nicht-Musiker!

BeitragVerfasst: 20.11.2008 (20:16)
von Phelios
Das Urteil ist doch völlig ok! Sampling wird niemals grundsätzlich erlaubt sein, da das einer Abschaffung des Urheberrechts gleich käme. Somit bewegt man sich immer in einer Grauzone. 99% der nicht vorher geklärten Samples werden nicht bemerkt oder vom Rechteinhaber toleriert. In wenigen Ausnahmen müssen sich dann Gerichte damit beschäftigen!
Stellt Euch mal vor, die Deutsche Grammophon würde Cold Spring verklagen - bei dem ganzen Military Zeugs wird doch geklaut bis der Arzt kommt!

BeitragVerfasst: 20.11.2008 (20:24)
von nihil
das finde ich mal gar keine so schlechte idee ^^

BeitragVerfasst: 20.11.2008 (20:27)
von Phelios
nihil hat geschrieben:das finde ich mal gar keine so schlechte idee ^^

Ich höre so´n Zeug wirklich nicht, auch weil ich das mit der KLauerei so albern finde. Aber was ich in den wenigen CDs aus dem Genre an klassischen Werken wiedererkannt habe, würde locker reichen, um den Laden ins Nirvana zu schießen. Schwierig wird es nur sein, nachzuweisen, dass es sich um speziell DIE EINE Einspielung handelt, an der Verlag xy die Reche besitzt. Es ist ja nicht verboten, sich ein Orchester zu mieten und Wagner spielen zu lassen, um das danach zu sampeln. Allerdings haben die Verlage natürlich Rechte an denen von ihnen eingespielten Aufnahmen. Das wird bereits bei kleiner Bearbeitung schwierig nachzuweisen sein.
Aber lustig wäre es!

BeitragVerfasst: 20.11.2008 (20:35)
von nihil
da gab es doch schon mal so fälle wo das nachgewiesen wurde soweit ich mich erinnere

BeitragVerfasst: 20.11.2008 (21:12)
von And242
Gab es bei so etwas nicht mal den Begriff Volksgut? Angeblich sollte das Alter des Stückes dabei eine Rolle spielen.

Was war eigentlich mit Coldplays Talk? War da Kraftwerk nicht angepisst? Da hätten sie doch guten Chancen gehabt. Sind schließlich richtige Musiker, die ihre Melodie nachgespielt haben.

BeitragVerfasst: 20.11.2008 (21:25)
von Phelios
And242 hat geschrieben:Gab es bei so etwas nicht mal den Begriff Volksgut? Angeblich sollte das Alter des Stückes dabei eine Rolle spielen.



Das ist richtig. Allerdings besteht trotzdem an der Aufnahme selbst ein Urheberrecht. Anders wäre Klassik auch nicht zu vermarkten! Wenn also das WDR-Sinfonieorchester für die DGG eine Beethoven-Sinfonie einspielt darfst Du das nicht einfach sampeln - nicht wegen Beethoven, aber wegen der Rechte an dieser speziellen Aufnahme, die dann bei der DGG bzw. WDR liegen. Der Verlag allerdings muss kein Geld an irgendeinen Beethoven-Fond oder ähnliches zahlen.

BeitragVerfasst: 20.11.2008 (21:43)
von And242
Klingt logisch und will ich gar nicht in Frage stellen. Ist aber dennoch ziemlich frech, erst ein Stück zu covern und dafür anschließend Ansprüche geltend zu machen.